Verwaltung von Immobilien, Vermögenswerten und Vermögensanlagen im eigenen Namen, in eigenem Eigentum und auf eigene Rechnung oder die sich im Eigentum des Haupt- und Mehrheitsgesellschafters befinden. Die Gesellschaft beschäftigt sich mit dem An- und Verkauf, sowie der Verwaltung und Verwertung von Patenten, Lizenzen und Alleinvertriebsrechten. Die Gesellschaft befasst sich des Weiteren mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen aller Art, u.a. in den Bereichen Computer, EDV, Neue Medien und Elektronik, soweit nicht genehmigungspflichtig. Die Gesellschaft beschäftigt sich mit der Verwaltung von Tochtergesellschaften, die sich direkt oder indirekt in ihrem Besitz befinden. Sie ist berechtigt diese Gesellschaften mit finanziellen Mitteln, Darlehen, usw. auszustatten und auch Überschüsse von einer Tochter- zur Unterstützung einer anderen Tochtergesellschaft weiter zu reichen. Die Gesellschaft ist berechtigt Unternehmensverträge, auf die die Vorschriften des Aktienrechts, z.B. § 291 ff AktG, Anwendung finden mit den Tochtergesellschaften abzuschließen. Der Unternehmensvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammlung, die mindestens 3/4 der bei der Beschlussfassung abgegebenen Stimmen umfassen muss. Die Gesellschaft beschäftigt sich mit dem Ankauf, dem Bau und/oder der Sanierung von Immobilien, die sich im Eigenbesitz oder im Besitz von Tochtergesellschaften befinden. Die Aufgabe der Gesellschaft liegt nicht in erster Linie in der Gewinnmaximierung der eigenen Gesellschaft sondern im Sinne des Aufbaus und eines langfristigen und gedeihlichen Erhalts der gesamten Unternehmensgruppe. In diesem Sinne ist die Gesellschaft auch berechtigt Gewinne zu thesaurieren um notwendige Investitionen innerhalb der Tochtergesellschaften zu tätigen.
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