1) Der Aufbau und Betrieb eines Kompetenzentrums Sensorik-Bayern, die Beratung von Unternehmen und sonstigen Einrichtungen, die Durchführung von Dienstleistungen für Unternehmen und sonstigen Einrichtungen, das Innovationsmanagement, der Technologietransfer und die Vermarktung von Know How mit Schwerpunkt in der Sensorik und verwandten Disziplinen. 2) Der Tätigkeitsbereich umfasst alle Maßnahmen, die der in Abs. 1 formulierten Zielsetzung dienen, z.B.: - Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - Erarbeitung von Studien und Analysen - Beratung - Erstellung von Förderanträgen - Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Projektmanagement - Organisation und Durchführung von Veranstaltungen - Beteiligung an Förderanträgen und Förderprojekten - Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften, deren Coaching und Vermittlung. 3) Die Gesellschaft kann sich an bestehenden Unternehmen und Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art beteiligen. Die Beteiligung an bestehenden Unternehmen und Gesellschaften ist nur zulässig, soweit die Beteiligung unmittelbar der Verwirklichung des Zwecks der Gesellschaft dient. Die Einlage von Wirtschaftsgütern und der damit verbundenen Tätigkeitsbereiche kann ebenfalls nur zur unmittelbaren Zweckverwirklichung der Gesellschaft erfolgen. Bloße Kapitalverstärkungen sind jederzeit möglich. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten umfasst der Gegenstand nicht.
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