1. Die Forderung des Wohlfahrtswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, die Betreuung behinderter Menschen und die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises. Die Gesellschaft verfolgt vordringlich die Aufgabe, Menschen mit Behinderung sowie von Behinderung bedrohte Menschen über Assistenzleistungen einschließlich haushaltsnahe Dienstleistungen, Begleitungen, Pflege zu unterstützen und zu beraten. Diese Assistenzleistungen bieten bedarfsorientierte, soziale und pflegerische Angebote und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung. Diese Leistungen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung sowie deren Angehörigen. Die Gesellschaft orientiert sich an folgenden Grundsätzen: - \"Die Würde des Menschen ist unantastbar\" (Art. 1 Abs. 1 GG) - \"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden\" (Art. 3 Abs. 3 GG) - Forderungen der UN- Menschenrechtskonventionen Hierbei steht der Mensch mit Behinderung mit seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen im Mittelpunkt. Die Gesellschaft setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung alle Entscheidungen ihren Möglichkeiten entsprechend selbst treffen. Ziel der Gesellschaft ist, dass Menschen mit Behinderung über den gleichen Zugang zu den grundlegenden Dingen des Lebens verfügen, wie Menschen ohne Behinderung. Dazu gehört das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in den Bereichen: Wohnen, Partnerschaft, Familie, Sexualität, Information, Bildung und Arbeit, Freizeit, Mobilität, Kommunikation und Gesundheitsvorsorge. 2. Verwirklicht wird der Unternehmenszweck mit Maßnahmen und Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung, die darauf ausgerichtet sind, die Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern und wahrzunehmen. 3. Die Gesellschaft trägt Sorge für die Voraussetzungen einer korporativen Mitgliedschaft im \"Pro-mobil\" Verein für Menschen mit Behinderung e.V. Sie darf Namen und Verbandszeichen dieses Vereins verwenden, solange dieser direkt oder indirekt mindestens 51 % der Geschäftsanteile hält und sich die Gesellschaft den Statuten des Vereins unterwirft. 4. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb im Rahmen der Erfüllung der ideellen Satzungszwecke. 5. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit dem Verein Pro Mobil - Verein für Menschen mit Behinderung e.V. und dessen Gesellschaften Pro Mobil - Leben und Wohnen im Quartier gGmbH, Pro Mobil - Integra gGmbH, Pro Mobil - Elementarhaus Plus gGmbH und Kompetenzzentrum Selbstbestimmtes Leben gGmbH sowie etwaigen weiteren Gesellschaften, an denen der Verein oder eine seiner Gesellschaften mehrheitlich beteiligt ist und anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere durch die gegenseitige Überlassung von Grundstücken und den Austausch von Verwaltungs-, Personal- und Hauswirtschaftsdienstleistungen.
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Sozialwesen
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