Erbringung im Rahmen der Entsorgungswirtschaft anfallender Leistungen jedweder Art zur Behandlung und Verwertung von Bio- und Grünabfallmengen im Landkreis Hildesheim. Zu den in Satz 1 bezeichneten Leistungen gehören insbesondere a. die Annahme von Bio- und Grünabfall an der Kompostierungsanlage des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) in Hildesheim, Ruscheplatenstraße 25, 31137 Hildesheim - vorrangig der vom ZAH angelieferten, ihm als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassenen Bio- und Grünabfälle aus privaten Haushaltungen, darüber hinaus auch der von privaten und gewerblichen Anlieferern überlassenen Bio- und Grünabfälle; b. der Betrieb der Kompostierungsanlage des ZAH; c. die Verwertung der Bio- und Grünabfälle d. die Erbringung aller Dienstleistungen und (Hilfs- und Neben)Tätigkeiten, die mit der Behandlung und Verwertung der Bio- und Grünabfallabfallmengen unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen.
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