Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes \"Steuerbegünstige Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Volks- und Berufsbildung. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der Volks- und Berufsbildung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Soweit die Gesellschaft nicht im Wege der institutionellen Förderung tätig wird, verwirklicht sie ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - den Betrieb von privaten Berufsfachschulen für Physiotherapie, Ergotherapie, Massage, Pflege, Pflegefachhilfe und Notfallsanitäter, - ferner durch Förderung und Unterstützung (auch finanzielle und sachliche Mittel) von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere im Bereich der Ausbildung auf den Gebieten der Physiotherapie, Massage, Ergotherapie, Logopädie, Notfallsanitäter, Pflege und Pflegefachhilfe, im Bereich des Betriebes von Fachakademien für Sozialpädagogik, des Betriebs von Grundschulen inklusive erweiterter Mittags- und Nachmittagsbetreuung oder des Betriebs privater Fachhochschulen für angewandte Wissenschaften.
Berufliche Schulen
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