(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung der Wohlfahrtspflege durch optimale Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten medizinischen Leistungen, die im besonderen Maße den in § 53 Nr. 1 AO genannten Personen zugutekommen, unter Beachtung der für den Bereich ihrer Einrichtungen ergangenen bzw. ergehenden Rechtsvorschriften und Vereinbarungen mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. Die Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen wie Personal-, Management- und Verwaltungsleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden.
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