Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Wohlfahrtspflege durch Unterstützung von Personen, die im Sinne des § 53 der Abgabenordnung hilfsbedürftig sind, sowie die Förderung der Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe durch Aus- und Fortbildung von Krankenpflegepersonal für die Allgemeinheit gemäß den Vorschriften und den Vorgaben des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege und der Ausbildungs und Prüfungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung mit dem Ziel, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb eines staatlich anerkannten Abschlusses in der Krankenpflege zu ermöglichen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die umfassende Betreuung und Versorgung schwerstkranker Patienten und deren Angehörige im Zentrum für onkologische Palliativmedizin am Krankenhaus Nordwest der Stiftung Hospital zum heiligen Geist durch ausgebildete Pflegefachkräfte, Arzte und Psychologen sowie der Betrieb der Agnes-Karll-Schule, Krankenpflegeschule der Stiftung Hospital zum heiligen Geist und aller damit verbundenen zweckdienlichen Einrichtungen. Die Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen wie Personal-, Management- und Verwaltungsleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von diesen vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Catering-, Wäscherei- und Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch verwirklichen, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des Wohlfahrtswesens und der Volks- und Berufsbildung einschließlichd er Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO beschafft und weiterleitet. Die Zweckverwirklichung kann auch durch die Vergabe von zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen erfolgen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und unter Beachtung ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vorzunehmen sowie Einrichtungen zu unterhalten, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich sind oder dienlich erscheinen.
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Sonstige: Dienstleistungen & Service
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