Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge, insbesondere die Erzeugung, der Bezug, die Lieferung und Verteilung von Elektrizität, Gas und Femwärme, die Wasserversorgung sowie der Betrieb eines Breitbandkabelnetzes, die Errichtung und der Betrieb von öffentlichen Bädern sowie die Errichtung und der Betrieb von Anlagen des ruhenden Verkehrs, insbesondere Parkhäusern und Parkplätzen soweit dies dem öffentlichen Zweck gemäß Art. 87 Abs. 1 GO entspricht. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts -und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues, der Infrastruktur und Daseinsversorgung anfallenden Aufgaben übernehmen. Der Verantwortungsbereich der Gesellschaft hinsichtlich der Bewirtschaftung und Verwaltung des kommunalen Eigentums schließt den Abschluss von Mietverträgen über Wohnungen und Gewerberäume, die Versicherung der Gebäude und Grundstücke, der baulichen Anlagen und Garagen, die Abführung der Abgaben, die Verwaltung von Eigentumswohnungen mit ein. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen des Art. 92 Abs. GO anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten.
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