Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts im Wege der Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG). Ferner das Betreiben des Emissionsgeschäfts im Wege der Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder im Wege der Übernahme gleichwertiger Garantien (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 KWG). Ferner die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung; § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) sowie die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung; § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG). Ferner die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG). Ferner die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für die andere mit Entscheidungsspielraum ( Finanzportfolioverwaltung; § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG). Weiterer Unternehmensgegenstand ist die Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur und die damit verbundenen Fragen, die Anlageberatung, die betriebswirtschaftliche Prüfung von Anlageprodukten, die Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen, unternehmensbezogener Dokumentationen sowie Suche, Prüfung und Verhandlung unternehmerischer Beteiligungen sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Firmen, Gesellschaften, Unternehmen aller Art im Inland und Ausland sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Ermächtigung des Vorstands.
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