Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Umweltschutzes nach § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugusten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke nach § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO. Die gezielte und systematische Förderung sozialen Lernens, vor allem junger Menschen, sowohl in Theorie wie in Praxis, verfolgt den Zweck der Körperschaft. Hierzu soll der im Projekt Soziales Lernen entwickelte Ansatz ,Lebenswelten verbinden\\' fortgeführt und weiterentwickelt werden. Junge Menschen erhalten Gelegenheiten zu Begegnungen und gemeinsamen Aktivitäten mit Menschen in betreuten Lebenssituationen. Durch eine entsprechende Organisation und Gestaltung werden eine grundlegende Auseinandersetzung mit Fragen des Sozialen und die Entwicklung sozialer Kompetenzen gefördert. Durch gemeinsame Projekte zwischen Schulen, Betrieben, Jugendorganisationen und sozialen Einrichtungen entstehen neuartige Formen der Kooperation. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Praxisprojekten zur Vermittlung sozialer Kompetenz und sozialer Qualifikationen, die Beratung und Fortbildung Dritter bei solchen Maßnahmen, Beiträge zum Ausbau und zur Vernetzung regionaler Strukturen, Durchführung und Vergabe von Forschungsprojekten und Grundlagenarbeit im Bereich des sozialen Lernens. Ferner wird der Zweck durch die Organisation und Durchführungen von Praxisprojekten zur Schärfung des Sozial- und Umweltbewusstseins sowie des bürgerschaftlichen Engagements verwirklicht.
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