1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung\" der Abgabenordnung. 2. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), c) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstallten (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), d) des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO), e) vorbeugender, helfender und heilender Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe, f) der Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Kinder-, Jugend-, Alten- und Gesundheitshilfe, Bildung und Erziehung, g) der Zusammenarbeit mit den kommunalen Selbstverwaltungen im Kreis Mettmann und der Kommunalverwaltung des Kreises. 3. Zur Verwirklichung dieser Zwecke ist Gegenstand des Unternehmens die Trägerschaft von Zweckbetrieben, insbesondere von a) Kindertagesstätten, b) Jugendhilfe- und sonstige Einrichtungen der offenen Erziehungshilfe, c) Beratungsstellen für soziale Angelegenheiten, d) Ausbildungseinrichtungen für soziale Berufe, sowie e) Einrichtungen der Sozialarbeit, der Schulkinderbetreuung und der Bildungsarbeit.
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