Vertrieb, die Herstellung und Entwicklung von Zubehörteilen für Fortbewegungsmittel und Systeme der Sicherheit und Logistik sowie die Erbringung von Dienstleistungen, Entwicklung und Vertrieb von Software im Zusammenhang mit solchen Systemen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Unternehmensverträge abschließen. Der Unternehmensgegenstand von Tocher- und Beteiligungsunternehmen darf auch ein anderer sein als der in vorstehendem Absatz 1 genannte Unternehmensgegenstand, sofern er nur geeignet ist, den Geschäftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.
Softwarehäuser
Kfz Teile, Großhandel
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