1) Die Gesellschaft ist eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 2) Gegenstand sind alle gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 2 WPO in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO, insbesondere a) die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen wirtschaftlicher Unternehmen und die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, b) die Beratung und Vertretung von Auftraggebern in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, c) die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die Wahrung fremder Interessen, und d) die treuhänderische Verwaltung. 3) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 43a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. 4) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere kann sie auswärtige Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO), und sich an anderen Gesellschaften ähnlicher Art beteiligen und gleichartige Unternehmen erwerben.
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