Unabhängige Finanzberatung und Vermögensplanung von Mandanten zur Erreichung ihrer finanziellen Ziele im privaten und geschäftlichen Bereich. Nach gründlicher Analyse werden dem Mandanten zur Optimierung geeignete Produkte empfohlen und vermittelt. Als Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG erbringt das Unternehmen ausschließlich die Anlage- und/oder Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG, von Anteilsscheinen von Kapitalgesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, ohne die Befugnis, sich bei Erbringung dieser Finanzdienstleistung(en) Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.
Finanzdienstleister
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