Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des nationalen und internationalen Fuhrparkmanagements, sowie Erbringung des Zahlungsdienstes Finanztransfergeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG); Beratung und Betreuung der Kunden in allen Fragen des Betriebs und der Steuerung des Fuhrparks; die teilweise oder komplette Übernahme des Managements und Verwaltung eines Fuhrparks; Kostenreporting an den Kunden; Vermittlung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Fuhrpark, wie zum Beispiel Beratung zu oder Vermittlung von Finanzierungen, Unfallmanagement, Gebrauchtwagenbewertung, Prüfung und Begutachtung, nicht jedoch Geschäfte im Sinne des § 34c GewO, insbesondere nicht Vermittlung von Darlehensverträgen; Erbringung von sonstigen betrieblichen und mit dem Fuhrparkmanagement eng verbundenen Nebendienstleistungen, wie Sicherstellung der Ausführung von Zahlungsvorgängen, Devisengeschäften, Dienstleistungen für die Sicherstellung des Datenschutzes sowie Datenspeicherung und -verarbeitung ohne, dass es sich hierbei um die Entgegennahme von Einlagen handelt.
Unternehmensberatung
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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