Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach Art. 3 Abs. 5 und 6 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurkammer-Bau (BauKaG), insbesondere eigenständige und unabhängige Beratung und Planung auf den Gebieten der Ingenieurdienstleistungen, insbesondere in dem als Anlagenbau bezeichneten Fachbereich für die Fachgebiete Verkehrsanlagen, Prozessautomation, Weitverkehrsnetze und Energietechnik, sowie im Fachbereich Hochbau für die Fachgebiete Ver- und Entsorungstechnik, Heizungs-, Lüftungs-, Kälte- und Klima- und Regelungstechnik, Elektro- und Fernmeldetechnik, Gebäudeautomation, Informations- und Kommunikationstechnik und Fördertechnik jeweils einschließlich der Übernahme der zugehörigen Projektmanagement-, bzw. ggf. Projektsteuerungsleistungen sowie der Erbringung ergänzender Dienstleistungen bzgl. der Fachgebiete Systems Engineering, Projektmanagement, IT-Sicherheit und Qualitätsmanagement; die Gesellschaft hat die für die Berufsangehörigen nach dem BauKaG bestehenden Pflichten zu beachten (Art. 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 lit. g BauKaG).
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