Förderung von Wissenschaft und Forschung und der Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben und zwar durch Errichtung und Betrieb einer Fortbildungsakademie zur Förderung, Vorbereitung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aller Art im pädagogischen, arbeits-, heil- und sonderpädagogischen (insbesondere blinden- und sehbehindertenpädagogischen), psychologischen, medizinischen, sozialen und sozialpolitischen Bereich und deren verwandten Gebieten, auch in Kooperation mit anderen gemeinnützigen Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten in Form von Körperschaften öffentlichen Rechts (auch z. B. im Zusammenhang mit der Errichtung und Durchführung von gemeinsam organisierten Studiengängen) sowie die Veröffentlichung von Publikationen, die zu den oben genannten Bereichen gehören.
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