Unternehmen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Behindertenhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass das Unternehmen a) eine Freizeit- und Begegnungsstätte errichtet, unterhält und fördert für hilfs- und pflegebedürftige Personen im Sinne der Abgabenordnung sowie b) Wohnungen und Heime errichtet, unterhält und fördert für hilfs- und pflegebedürftige Personen im Sinne der Abgabenordnung. c) Die Erfüllung des Unternehmenszwecks kann auch dadurch erfolgen, dass die Gesellschaft geeignete Häuser und Räumlichkeiten einschließlich ihrer Ausstattung einem Betreiber durch Abschluss eines Nutzungs- oder Mietvertrages mit entsprechender Zweckbindung zur Verfügung stellt. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der satzungsmäßigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.
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