Darüber hinaus kann die Stiftung weitere Leistungen erbringen und Führungsaufgaben übernehmen, die der Aufgabenerfüllung gemäß § 2, 2.1 dienen. Sie kann auch Unternehmensträgerin sein. Sie soll des Weiteren künftiges Führungspersonal für die Gesellschaften der Fiege-Gruppe ausbilden, indem an geeignete Persönlichkeiten insbesondere hervorragendes Fachwissen, ein mitarbeitergerechter Führungsstil und umweltbewusstes Unternehmensverhalten vermittelt wird. 3. Zweck der Stiftung ist weiter, aus Erträgen, die auf Dauer für die Zwecke gemäß § 2, 2.1 bis 2.2 nicht benötigt werden, die Familienangehörigen zu unterstützen, insbesondere die Sicherung eines angemessenen Lebensunterhaltes sowie die Förderung von Berufsausbildung und Studium dieses Personenkreises. Familienangehörige sind die ehelichen und leiblichen Abkömmlinge von Herrn Heinz Fiege und Herrn Dr. Hugo Fiege, beide Stämme jeweils zu gleichen Teilen und innerhalb dieser Stämme die leiblichen Abkömmlinge ebenfalls zu gleichen Teilen. Fällt ein Abkömmling weg, so treten, wenn vorhanden, dessen Abkömmlinge an seine Stelle. 4. Zu diesen Zwecken kann die Stiftung Beteiligungen erwerben und verwalten sowie die persönliche Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften übernehmen, sich insbesondere als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Fiege Stiftung & Co. KG beteiligen. Sie kann sich darüber hinaus an Handelsgesellschaften jeder Art beteiligen oder bei deren Gründung mitwirken sowie erworbene Beteiligungen entgeltlich oder unentgeltlich veräußern. Nach Änderung.
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Sonstige: Dienstleistungen & Service
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