Vorhaltung, Unterhaltung, Verwaltung, Errichtung und der Betrieb von Wohnungen für die Beschäftigten des Main-Taunus-Kreises oder von Beteiligungsgesellschaften (z.B. Kliniken des Main-Taunus-Kreises) sowie die Durchführung von Wohnungs- und Infrastrukturprojekten, die soziale Aufgaben erfüllen oder der medizinischen Versorgung dienen. Dies umfasst auch die Vorhaltung, Unterhaltung und Verwaltung sowie Errichtung von dem Gesundheitswesen dienenden Einrichtungen. Weiterer Zweck ist die Vorhaltung, Unterhaltung, Verwaltung und Errichtung von Unterkünften und Wohnraum für Asylbewerber. 3. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen, sofern deren Tätigkeiten dem vorgenannten Gesellschaftszweck dient. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft unterstützt ferner im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks diejenigen Kommunen im Main-Taunus-Kreis, die keine eigenen Wohnungsbaugesellschaften vorhalten.
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