Landschaftspflege, der Naturschutz, die diesbezügliche Weiterbildung, die Beseitigung von Landschaftsschäden durch Rekultivierung und in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden die Entwicklung des Regionalparks Rhein-Main und dessen Freizeiteinrichtungen im westlichen Gebiet des Regionalverband FrankfurtRheinMain. Die Gesellschaft verpachtet Land zur Kiesausbeutung- und Verfüllung an Dritte. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Planungen für die Entwicklung des Regionalparks Rhein-Main durchführt, soweit notwendig Flächen und Nutzungsrechte erwirbt sowie Maßnahmen wie zum Beispiel Pflanzungen, Wegebau und sonstige bauliche Vorhaben durchführt. Die Gesellschaft hat ferner die Aufgabe, Maßnahmen durchzuführen und Einrichtungen zu betreiben, die dem Natur- und Landschaftsschutz dienen oder geeignet sind, Landschaftsschäden zu vermeiden. Die Gesellschaft soll darüber hinaus ehemalige Kiesabbauflächen rekultivieren, den für den Gesellschaftszweck erforderlichen Grundbesitz erwerben, Landschaftsschäden verhindern, Naturdenkmale fördern und pflegen, Lernangebote für Schulklassen, Jugendgruppen, Kinder- sowie Erwachsenenbildung mit naturkundlichen und Umweltthemen und Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte anbieten oder deren Angebot unterstützen.
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