Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Zweck wird insbesondere 1. durch die bedarfs- und leistungsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten medizinischen Leistungen, 2. durch die Sicherstellung der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung sowie 3. durch die Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechtes, vertragsärztlicher Vorschriften und des Grundsatzes der freien Arztwahl, durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V als ärztlich geleitete Einrichtung in Frankfurt am Main - Höchst sowie 4. durch die Erbringung von medizinischen Dienstleistungen und die Durchführung von medizinischen Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen verwirklicht. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit weiteren Körperschaften im "Klinikverbund Frankfurt-Main-Taunus", die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem betriebsnotwendige Dienstleistungen bezogen werden. Zweck der Gesellschaft ist auch, anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung der Wohlfahrtspflege, der Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung zu beschaffen und weiterzuleiten. Dieser Zweck wird insbesondere durch die Weitergabe von Erträgen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, Vermögensverwaltung und Spenden verwirklicht. Die Zweckverwirklichung kann auch durch die Vergabe von zinsgünstigen und zinslosen Darlehen - ausschließlich an Mutter -, Tochter- oder Schwesterunternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 und § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 KWG - erfolgen. Eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG ist ausgeschlossen.
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