1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens. Dies geschieht durch die Begleitung, Beschäftigung, Beratung, Betreuung und Pflege von körperlich, geistig oder seelisch kranken und alten Menschen sowie von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Menschen im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe durch von der Gesellschaft betriebene Einrichtungen. 2.Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb ambulanter, stationärer, teil- und nachstationärer Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen zur häuslichen Pflege, zur Kranken-, Alten- und Familienpflege sowie zur sozialen und beruflichen Teilhabe mit den sonstigen Nebenbetrieben und flankierenden Angeboten. Ferner kann das Unternehmen Tages- und Nachtpflege-, Rehabilitations- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Einrichtungen des stationären und ambulanten Betreuten Wohnens sowie mobile Hilfsdienste, Beratungsstellen, Anlauf- und Betreuungsstellen für hilfebedürftige Menschen errichten, unterhalten und betreiben sowie offene Altenarbeit anbieten oder fördern. Kapital geändert, nun.
Sozialwesen
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