Förderung der Hilfe für benachteiligte, behinderte, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von inklusiven Schulen oder Förderschulen, inklusiven Kindertagesstätten, Wohnangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Beratungszentren für behinderte, insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen, durch sonstige inklusive Angebote und Einrichtungen, insbesondere das Entwickeln, Vermitteln und Durchführen von wohnortnahen und überörtlichen Angeboten zur Inklusion und Integration, zur Förderung von Bildung, Beratung, Qualifizierung, Therapie und Beschäftigung bzw. Betreuung und Begleitung von behinderten Menschen und ihren Familien, ferner durch die Organisation und Durchführung von Fortbildungen in den Fachgebieten der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik und verwandter Fachgebiete, Beratung und Assistenz bei Leistungen der Orthoptik und Augenoptik zur Unterstützung von Menschen mit Seheinschränkungen, die Anpassung, die Beratung und das Training bezüglich optischer und nichtoptischer Hilfsmittel. Ebenso ist Auftrag der Gesellschaft die Teilhabe benachteiligter, behinderter, insbesondere blinder und sehbehinderter Menschen am Arbeitsleben sowie die Beratung und Betreuung von solchen Menschen und ihren Angehörigen in sozialen Problemlagen. Zweck der Gesellschaft ist ferner die Förderung kirchlicher Zwecke. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten und die Unterstützung der Mission, der Seelsorge und der geistlichen Begleitung hilfebedürftiger Personen.
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