(1) Das Betreiben von Heizwerken sowie der Handel mit Energiemedien jeglicher Art und entsprechender ergänzender Dienstleistungen für Unternehmen des Gesundheits- und Sozialbereichs sowie Betriebe dieser Unternehmen im Märkischen Kreis sowie für Betriebe der Gesellschafter. Dabei ist unter dem Handel mit Energiemedien der Ein- und Verkauf von Endenergien wie z.B. Strom und Wasser zu verstehen, die in den Heizwerken der WIDI aus Primärenergieträgern wie Gas, Öl und Biomasse nicht bzw. nicht in ausreichendem Maß selbst hergestellt werden können. In den Heizwerken der WIDI werden aus den Primärenergieträgern wie Gas, Öl und Biomasse die Sekundärenergien Wärme, Dampf und Warmwasser erzeugt. Unter ergänzenden Dienstleistungen wird das Contracting von energetischen Anlagen wie z.B. Heizungs- oder Beleuchtungsanlagen verstanden. (2) Die Gesellschaft ist in oben bezeichnetem Umfang berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung an solchen Unternehmen auszuüben sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. (3) Die Tätigkeit der Gesellschaft wird auf das Gebiet des Märkischen Kreises bzw. auf den im Krankenhausbedarfsplan Nordrhein-Westfalen genannten Versorgungsbereich beschränkt. (4) Die Gesellschaft ist so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Im Übrigen soll die Gesellschaft gemäß der Wirtschaftsgrundsätze i.S. des § 109 GO NRW verfahren.
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