Beteiligung an Unternehmen im Bereich der klinischen Forschung. Sie kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art oder sonstige Unternehmen, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen, im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene oder andere Unernehmen ausgliedern. Die Gesellschaft kann auch Beratungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich klinischer Forschung anbieten. Diese beinhaltet insbesondere, aber nicht abschließend: das Datenmanagement, Arzneimittelüberwachung, Leistungen zur Gesundheitsökonomie und Ergebnisforschung, Projektmanagement und sonstige administrative Leistungen, das Organisieren von Prüfzentren zur Durchführung der klinischen Studien über zugelassene und investigative Medikamente, Import, Verpacken, Versenden, Kennzeichnung und Verteilen der Medikamente; das Einsammeln der Laborproben von Standorten der klinischen Studien, das Überwachen, Anwerben und Ausbilden von Mitarbeitern für die klinische Forschung; das Schulen von Personal für die klinischen Studien bezüglich der Voraussetzungen der Medikamentenkontrolle und der Benutzung von Test- und Bewertungssystemen einschließlich der Ausstattung mit den entsprechenden Materialien; die Überprüfung von potentiellen klinischen Prüfzentreten sowie die Einreichung sämtlicher aus regulatorischer Sicht erforderlicher Anmeldungen für neue Forschungsprojekte; das Anwerben und die Zurverfügungstellung von Mitarbeiten für Pharma- und Medizinproduktunternehmen und die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Unterstützungsleistungen sowie diesbezüglicher Hilfsmitteln an Ärzte, Krankenhäuser, Arbeitgeber, Versicherer, Krankenkassen und sonsigen Institutionen oder Organisationen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens.
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