Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung durch die Erbringung, Förderung und Unterstützung ambulanter Hilfen des zweiten Kapitels des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Konstanz und des Zwölften Buches (SGB XII) im Bereich des Kreissozialamtes Konstanz sowie die Erbringung, Förderung und Unterstützung stationärer Hilfen des zweiten und dritten Kapitels des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Konstanz. Der Landkreis verfolgt damit öffentliche Zwecke im Sinne von § 48 LKrO i. V. m. § 102 ff. GemO. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Auswahl und Schulung der Bewerber, Qualifizierung, Fortbildung und Begleitung während der Hilfen. b) Übernahme der vom Landkreis Konstanz - Amt für Kinder, Jugend und Familie/Kreissozialamt - für im Rahmen der Bücher VIII und XII des Sozialgesetzbuches für erforderlich gehaltenen Hilfen. c) Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Gegenstands der Gesellschaft dienen und öffentliche Zwecke erfüllen, soweit diese nicht bereits von anderen Trägern wahrgenommen werden und soweit der Kreistag dies beschließt.
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Unterricht & Erziehung
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