Förderung der Bildung sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Dieses Ziel im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks soll durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden: a) Förderung der Wissenschaft durch die Vermittlung von Lehre auf dem aktuellen Stand der Forschung an Psychologinnen und Psychologen sowie Angehörige verwandter Fächer, wobei alle Veranstaltungen der Gesellschaft der Allgemeinheit zugänglich sind. b) Förderung der Forschung durch die Durchführung eigener Studien und Beteiligung an gemeinsamen Studien mit anderen Hochschulen und Forschungsträgern, bei denen es sich um gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt (Auftragstätigkeiten werden nicht übernommen); zeitnahe Veröffentlichung der wissenschaftlichen Ergebnisse; c) Förderung der Bildung durch den Betrieb einer Hochschule; d) Verbreitung neuer psychologisch fundierter Konzepte in den Anwendungsfeldern der Psychologie, insbesondere in der Gesundheitsversorgung und in betrieblichen und institutionellen Kontexten; e) Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und ist nicht auf Erwerb und Gewinn gerichtet. Ihre Mittel einschließlich etwaiger Überschüsse werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke im Sinne dieses § 2 verwendet.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Unterricht & Erziehung
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