A) Vermarktung der Milch der Mitglieder auf der Basis von Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die den Erfordernissen des Marktes entsprechen, wobei eine Stabilisierung der Erzeugerpreise angestrebt wird. aa) Bei der Vermarktung der Milch ihrer Mitglieder kann die Genossenschaft die Milch selbst erwerben und an Drittabnehmer weitervermarkten (= Eigenvermarktung). b) Die Förderung der landwirtschaftlichen, insbesondere der milchwirtschaftlichen Interessen der Mitglieder. bb) Bei der Vermarktung der Milch ihrer Mitglieder kann die Genossenschaft aber auch über die Milch ihrer Mitglieder als Vermittler (= Vertreter) ihrer Mitglieder mit Abnehmern Lieferverträge abschließen (= Milchvermittlung). c) Die Übernahme von Beteiligungen und von treuhänderischen Beteiligungen bei milchwirtschaftlichen Unternehmen. Zur Durchführung dieses Verfahrens und zur Vertretung der Mitglieder unserer Genossenschaft wird dem Vorstand unserer Genossenschaft im Sinne dieser Satzung Vollmacht erteilt.
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Handelsvertreter und Handelsvertretungen
Milch und Milchprodukte
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