Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Bernhard Börger GmbH & Co. KG und der Bauunternehmung Rosery GmbH & Co. KG, sowie der Firma Gunnemann Immobilien GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, solche gründen oder erwerben oder übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Sie darf sämtliche Geschäfte betreiben, von denen erwartet werden kann, dass sie die Unter-nehmen der Gesellschaft fördern. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit dem Tag der Eintragung in das Handelsregister und endet am 31.12. des gleichen Jahres.
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