Förderung der Erwachsenenund Jugendbildung. Die Gesellschaft will alle Maßnahmen fördern, die auf demokratischer Grundlage in freier, parteipolitisch ungebundener, religiös neutraler Bildungsarbeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befähigt, ihre Stellung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu erkennen und sie durch soziale und kulturelle Bildungsarbeit zur Mitverantwortung und Mitbestimmung im öffentlichen Leben befähigen bzw. weiterbilden. Besondere Aufmerksamkeit widmet sie der Bildung von Arbeitnehmern für die Aufgaben im Bereich der Selbstverwaltung und Mitbestimmung und dient ihrer beruflichen, kulturellen und allgemeinen Bildung. Die Gesellschaft fördert die wissenschaftliche Forschung in der Weiterbildung, insbesondere fördert die Gesellschaft finanziell und ideell die Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen e. V. in ihrer gemeinnützigen Arbeit, sowohl in der politischen, kulturellen und beruflichen Erwachsenen- und Jugendbildung. Zur Erfüllung ihres Zwecks kann die Gesellschaft mit anderen Trägern und Einrichtungen z. B. der Arbeitsverwaltung, Kommunen, sozialen Betrieben, anderen anerkannten Bildungsträgern, ortsansässigen Betrieben etc. zusammenarbeiten oder kooperieren. Die Gesellschaft führt insbesondere Maßnahmen durch, die gerichtet sind auf: - Fortbildung und Umschulung Erwachsener;- Qualifizierung und Entwicklung der Frauenerwerbsarbeit;- Lebensorientierung, berufliche Entwicklung und soziale Unterstützung von Jugendlichen (z. B. Jugendwerkstätten, betreutes Wohnen, freie Jugendhilfe etc.);- Qualifizierung und Ausbildung benachteiligter und behinderter Personengruppen;- Wiedereingliederung von hilfsbedürftigen Dauerarbeitslosen (insbesondere ältere Arbeitslose und jüngere Arbeitslose mit schlechten Eingangsvoraussetzungen);- Qualifizierung in neuen Tätigkeitsfeldern;- Erprobung und Entwicklungneuer zusätzlicher Arbeitsfelder;- Erschließung von Dauerarbeitsplätzen für hilfsbedürftige Personen;- Durchführung von Beschäftigungsprojekten (z. B. soziale Betriebe) für besondere Zielgruppen. Die Gesellschaft fördert die genannten Zwecke vor allem dadurch, daß sie für die gemeinnützige Bildungsarbeit der gleiche Zwecke verfolgenden Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen e. V. und deren nachgeordneten Bildungseinrichtungen Mittel beschafft (§ 58 Nr. 1 AO) und diese Aktivitäten durch Öffentlichkeitsarbiet unterstützt. Die Gesellschaft kann aber für ihre gemeinnützigen Zwecke im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auch alle sonstigen Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Sie kann sich soweit, insbesondere mit nach dem steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht dafür in Betracht kommenden Mitteln, an deren Gesellschaften beteiligen und weitere begründen.
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