1. Zweck der Gesellschaft ist zum einen die Förderung gemeinnütziger und religlöser Zwecke durch die Förderung der Diakonie, der Wohlfahrtspflege, der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und zum anderen die Förderung der Mildtätigkeit durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). 2. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch Förderung von Maßnahmen der beruflichen und gesellschaftlichen Integration, insbesondere durch die Förderung von Betreuungs-, Beratungs-, Präventions- und Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderungen jeden Alters im sozialen Bereich sowie durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. 3. Zum anderen wird der Gesellschaftszweck durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen zur stationären, teilstationären und ambulanten Betreuung, Förderung und Bildung von Menschen mit Behinderungen sowie durch die Errichtung und den Betrieb von Altenhilfezentren und von anderen stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtungen zur Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Herkunft, Konfession und Geschlecht verwirklicht. 4.
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