Halten von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere im Umweltbereich, sowie die Ausübung der einheitlichen Leitung (Holdingleitung) über die von der Gesellschaft abhängigen Beteiligungsgesellschaften. Die durch die Holdingleitung wahrzunehmenden Aufgaben sind allen voran: - Planung und Weiterentwicklung der strategischen Unternehmensziele; dies schließt ein die Einflussnahme auf konzernbedeutende Akquisitionsmaßnahmen (z. B. Kauf und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen durch Beteiligungsgesellschaften). - Durchführung einer auf die gesamte Unternehmensgruppe ausgerichteten wirksamen Ergebniskontrolle. - Bestimmung der Grundzüge einer Finanz-, Investitions-, Markt- und Personalpolitik (z. B. durch Besetzung der Führungsstellen in Beteiligungsgesellschaften). - Bereitstellung von Beratungs- und Serviceleistungen durch Stabstellen zugunsten von Beteiligungsgesellschaften. Weiterer Gegenstand ist der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens.
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