(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, des Sports, der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, der Kultur und des Landschaftsschutzes. Diese Zwecke werden verwirklicht durch den Betrieb von Freizeitanlagen mit regionaler Bedeutung, die als Betriebsstätten der Gesellschaft geführt werden und in denen in den öffentlichen Badbereichen und den sonstigen Einrichtungen das Jedermannschwimmen angeboten, verschiedene Angebote zur Sport- und Gesundheitsförderung, sonstige Programm- und Veranstaltungsangebote gemacht sowie Park-, Spiel- und Wassersportflächen bereitgestellt werden. (2) Von der Gesellschaft werden folgende Betriebsstätten geführt: - das Freizeitzentrum Kemnade (Bochum), - der Revierpark Nienhausen (Gelsenkirchen), - der Revierpark Vonderort (Oberhausen) und - der Revierpark Mattlerbusch (Duisburg). (3) Die genannten vier Betriebsstätten bestehen aus den in den als Anlagen 1 bis 4 diesem Gesellschaftsvertrag beigefügten Lageplänen gekennzeichneten Bereichen und den dort befindlichen Gebäuden und Anlagen. Die Grundstücke befinden sich mehrheitlich im Eigentum der Belegenheitskommunen. Es wird festgehalten, dass diejenigen Grundstücke/Grundstücksflächen, an denen die Gesellschaft weder Eigentum noch grundstücksgleiche Rechte besitzt, aufgrund getroffener Absprachen mit den Belegenheitskommunen der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfolgung des Gesellschaftszwecks zur Verfügung gestellt werden.
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