Verwirklichung der nachfolgend genannten mildtätigen Zwecke, insbesondere in Ausübung christlicher Nächstenliebe die Betreuung und Pflege älterer Menschen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung mildtätiger Zwecke a) der Altenhilfe b) von Kunst und Kultur c) von Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Übernahme und Führung von Einrichtungen und Diensten der Altenhilfe (z.B. Altenwohnheime, Pflegeheime, betreute Altenwohnanlagen, Pflegedienste), der Förderung kultureller und künstlerischer Veranstaltungen, z.B. in Form von Konzerten und Ausstellungen sowie Bildungs- und Lehrveranstaltungen insbesondere zu Alter, Demenz und Pflege. Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer gemeinnützigen Arbeit berechtigt, sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet scheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art- auch als persönlich haftender Gesellschafter- übernehmen, vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen und sie gründen. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.
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