Im Geiste Adolph Kolpings und auf der Grundlage des Programmes des Kolpingwerk Deutschland für alle Bevölkerungsgruppen im Rahmen geeigneter Maßnahmen, Möglichkeiten zur Förderung der Religion, der Jugendhilfe und der Jugenderziehung, der Berufs- und Erwachsenenbildung, die Förderung der Hilfen für notleidende und behinderte Menschen sowie der Wohlfahrtspflege zu schaffen. Die Satzungszwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere durch die Betreibung eines Bildungszentrums und von Jugendwohnheimen, Ausbildungs-, Qualifizierungs-, Vermittlungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, die Errichtung von lnklusionsbetrieben, die der beruflichen Eingliederung und Qualifizierung von Menschen mit Behinderung dienen sowie in Form von Beratungsleistungen für hilfsbedürftige Menschen (insbesondere als Schwerpunktaufgabe Schuldner- und lnsolvenzberatungsstelle). Die Gesellschaft verfolgt insbesondere a) gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung, in dem sie ihre Tätigkeit darauf richtet, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern und b) mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, in dem ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die persönlich bedürftig sind, d.h. in der Folge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die wirtschaftlich bedürftig sind, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist.
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