A) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, b) der Vertrieb von Energie, c) die Beteiligung an Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung regenerativer Energien unter Berücksichtigung von § 2 (3), d) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung, Energieeinsparung und effizienten Nutzung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten, sowie der Öffentlichkeitsarbeit, e) Beschaffung regenerativer Energiestoffe durch gemeinschaftlichen Einkauf und deren Vermarktung, f) Energiekonzepte zu erstellen und umzusetzen, g) Projekte im Bereich der Energieeffizienz zu realisieren. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt es sich dabei überwiegend um öffentliche Zwecke im Sinne des Art. 87 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO).
Energieversorgung
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.