Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, der Berufsbildung des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Behinderte sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb ambulanter Dienste der Alten und Gesundheitshilfe verwirklicht sowie durch den Unterhalt und Betriebsträgerschaft ambulanter Einrichtungen; die Betriebsführung von Tagesbetreuungseinrichtungen, Wohn- und Betreuungsprojekte; die Wahrnehmung von .Aufgaben der Heim- und Pflegedienstleitung, leitende Pflegefachkraft, Geschäftsführung, Verwaltungsleitung und Abrechnung; die Beratung und Unterstützung caritativer Einrichtungen und Dienste; die Erbringung offener Hilfen und sozialer Dienste; Beratung und Unterstützung von alten, pflege- und hilfsbedürftigen Menschen; die Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsangeboten für ehrenamtlich und freiwillig tätige Personen und pflegende Angehörige; die finanzielle und materielle Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S. des § 53 AO.
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