Leistung aller Arten von Bauleistungen für eigene Rechnung und für Rechnung Dritter, Leistung aller Hilfstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Baugewerbe, einschließlich, ohne Einschränkungen, Beschaffung, Herstellung und Verwendung von Baumaterialien, Bauanlagen und Bauausrüstungen, Gestaltung und Planung von und Leistung der Konstruktionsberechnungen für Werke, Erwerb, Veräußerung oder sonstige Nutzung und Vermietung von Grundstücken und Gebäuden und Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf Gebäude, Entwicklung und Vermarktung von Informations- und Internet-Technologie im Zusammenhang mit dem Bauwesen und der Leistung von Diensten, die mit diesem verbunden sind, jeder andere Gewerbebetrieb, der nach Meinung der Geschäftsführung geeignet ist, die von der Gesellschaft im Zusammenhang mit oder als Nebenleistung zu einer der oben genannten Geschäfte oder der allgemeinen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft oder weitere Objekte der Gesellschaft zu fördern.
Ingenieurbüro
Bauunternehmen und Bauhandwerk
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