Anlage und Verwaltung der Mittel der Fondsgesellschaft nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB zum Nutzen der Anleger, insbesondere Erwerb, Halten und Verwalten von Anteilen an in- und ausländischen Investmentvermögen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung im eigenen Namen und für eigene Rechnung, die direkt oder indirekt bzw. mittelbar oder unmittelbar in die Asset-Klassen Immobilien, Private Equity Real Estate und immobilienähnliche Anlagen sowie sämtliche Anlagen mit Bezug zum Immobiliensektor investieren. Die Fondsgesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen im In- und Ausland berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann zu diesem Zweck unter Beachtung der gesetzlich zulässigen Vermögensgegenstände und Anlagegrenzen im In- und Ausland auch andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen oder deren Geschäftsführung und Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen und Betriebsstätten unter gleicher oder anderer Firma errichten. Die Fondsgesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zweckes erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen. Die Fondsgesellschaft, ein geschlossener Publikums-AIF im Sinne des KAGB, bestellt die DF Deutsche Finance Investment GmbH, geschäftsansässig in Ridlerstr. 33, 80339 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 181590, als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne der §§ 17 ff. KAGB ("Kapitalverwaltungsgesellschaft"). Der Kapitalverwaltungsgesellschaft obliegt neben der Ausführung der allgemeinen Verwaltungstätigkeit insbesondere die Anlage und Verwaltung der Mittel der Fondsgesellschaft in Namen und auf Rechnung der Fondsgesellschaft. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann einzelne Tätigkeiten auf Dritte auslagern. Die Fondsgesellschaft beauftragt eine AIF-Verwahrstelle im Sinne der §§ 80 ff. KAGB; die Verwahrstelle handelt unabhängig von der Fondsgesellschaft sowie der Kapitalverwaltungsgesellschaft und ausschließlich im Interesse der Gesellschafter. Der Verwahrstelle obliegen die nach dem KAGB und dem Verwahrstellenvertrag vorgeschriebenen Aufgaben.
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