Im Rahmen der Aufgaben der Jugendhilfe gem. §§ 27 ff. KJHG (SGB VIII) Kindern, Jugendlichen und deren Familien flexible und individuelle Hilfe zur Erziehung in Kooperation mit den entsendenden Jugendämtern zu bieten. Die Gesellschaft stellt sich die Aufgabe, für Kinder und Jugendliche tätig zu werden, die von den vorhandenen ambulanten und stationären Angeboten der Jugendhilfe nicht mehr aufzufangen sind und beispielsweise (a) Erfahrungen mit dem Leben auf der Straße haben, (b) frühkindliche Traumatisierungen in Form von Gewalt- und/oder Missbrauchserfahrungen oder Vernachlässigung erleben mussten, (c) die Diagnose Bindungsstörung haben, (d) kaum eine Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit haben, (e) stark drogengefährdet bzw. -abhängig sind. Der Satzungszweck soll insbesondere, aber nicht ausschließlich verwirklicht werden durch (a) eigene Projektarbeit, wie - Betreutes Wohnen - Ambulante Betreuung, stationäre Betreuung - Mobile Betreuung im Milieu des Jugendlichen - Individualpädagogische Projekte im In- und Ausland - Familienanaloge Wohnformen im In- und Ausland - Krisenintervention - Stärkung und Förderung der Herkunftsfamilie - Sozialräumlich orientierte Konzepte (b) die Hinzuziehung von Hilfspersonen im Sinne des Gesetzes. (c) Öffentlichkeitsarbeit zur Reintegration der Jugendlichen in die gesellschaftlichen Prozesse. (d) Maßnahmen zur Förderung der Spendenbereitschaft in der Öffentlichkeit. (e) die Verbreitung der Idee im In- und Ausland und der Konzeption der individualpädagogischen Maßnahmen im In- und Ausland.
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Sozialwesen
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