(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Aufgabe und Ziel der Gesellschaft ist die Förderung aller Aktivitäten, die eine wirksame Hilfe für die Bevölkerung in Entwicklungsländern bedeuten und ein Bewusstsein für die Zusammenhänge zwischen Industrie- und Entwicklungsländern schaffen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a. finanzielle und materielle Unterstützung von gemeinnützigen, sozialen-integrativen, genossenschaftlichen und ähnlichen Initiativen in den Entwicklungsländern, b. öffentliche Bildungs- und Informationsveranstaltungen über Lebens- und Produktionsbedingungen in den benachteiligten Ländern des Südens, vornehmlich in Zusammenarbeit mit Schulen, Verbreitung von Informationsmaterial sowie Beteiligung an Informationskampagnen über die Entwicklungsländer, c. Kontakt und Austausch mit Menschen anderer Länder und Kulturen d. und die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Sie darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, ein Fachgeschäft für den Fairen Handel (Eine-Welt-Laden) zu betreiben. Bei diesem Ladenbetrieb handelt es sich um eine Nebenzwecktätigkeit der Gesellschaft Weltladen an der Planie.
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