Weiter die Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz. Soweit diesbezüglich Tätigkeit einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, sind diese nur Gegenstand des Unternehmens, soweit diese erteilt ist. weiter der Erwerb von Forderungen, Rechten, Ansprüchen und Vermögensgegenständen zur Verwaltung, Bewirtschaftung, Veräußerung, Geltendmachung, Lizensierung, Überlassung, Nutzung, Verwertung, Einziehung oder zu einem sonstigen rechtlich zulässigen Zweck auf eigene oder fremde Rechnung, insbesondere auch im Rahmen von Inkasso-Leistungen, sowie Tätigkeiten einer behördlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, sind diese nur Gegenstand des Unternehmens, wenn und soweit diese erteilt ist. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Ferner, die Beratung und Unterstützung Dritter im Rahmen der vorbezeichneten Transaktionen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem Gegenstand beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.
Inkassounternehmen
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