Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Behinderte Menschen und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen und/oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch folgende Maßnahmen: - Betreuung, Erziehung und Unterbringen von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung, - Unterstützung und Betreuung für Menschen mit einer Behinderung, - Schaffung, Vermittlung und Vermietung von geeignetem Wohnraum für Menschen mit einer Behinderung, - die Schaffung und Erhaltung von sinnvollen Arbeitsplätzen und Beschäftigungs-möglichkeiten für Menschen mit einer Behinderung, - unabhängige Beratung von Menschen mit einer Behinderung deren Angehörigen und gesetzlichen Vertretern, - die Unterstützung durch ambulante Dienste und weiteren Offenen Hilfen, - die Initiierung von Veranstaltungen und Aktivitäten, die Integration die die Inklusion von Menschen mit Behinderung fördern, - die Förderung der Inklusion auf regionaler Ebene, - Angebote haushaltsnaher Dienst- und Pflegeleistungen, die sich speziell an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung orientieren, - Förderung und Gestaltung von Freizeit- und Ferienangeboten für Menschen mit einer Behinderung, - Förderung der Fortbildung und Schulung von und für Menschen mit einer Behinderung; Aufklärung der Öffentlichkeit über die Probleme der Menschen mit einer Behinderung, - Öffentlichkeitsarbeit für die Belange von Menschen mit einer Behinderung, - Förderung der Wissenschaft und Forschung in der Behindertenpädagogik und -politik, - Förderung der Völkerverständigung von und für Menschen mit einer Behinderung, - Förderung der Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiter, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig sind.
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