Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, und zwar die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), die Förderung der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7) und die Förderung des Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO). Konkret ist es der Zweck der Gesellschaft, Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Kultur und Ökologie zu gestalten bzw. zu unterstützen, um Bewusstsein für die aktuellen Auswirkungen und die zukünftigen Risiken des Klimawandels zu fördern, und um die langfristige Widerstandsfähigkeit von Individuen, Gemeinschaften und Ökosystemen gegenüber dem Klimawandel zu stärken. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklich durch: 1.Die Konzeption, Organisation und Durchführung sowie die Unterstützung von Forschungsprojekten im Bereich des Klimawandels, z.B. in Zusammenarbeit mit Schulen, Universitäten, Expertenkommissionen, Forschungszentren und privaten Laboren, wobei sowohl auf zeitgenössische Wissenschaft als auch auf das traditionelle Wissen indigener Völker Bezug genommen wird und das Ziel verfolgt wird, aktuelle Auswirkungen und zukünftigen Risiken des Klimawandels besser zu verstehen und entsprechende Lösungen zu erarbeiten. 2. Die Unterstützung und die Organisation von künstlerischen und kulturellen Projekten wie z.B. das Aufführen von Theaterstücken, die Organisation von Kunstausstellungen, Kunstaufführungen, musikalischen Veranstaltungen usw., die ein Bewusstsein für die Auswirkungen des Klimawandels schaffen sollen. 3.Die Konzeption, Organisation und Durchführung bzw. Mitgestaltung von öffentlichen Dialogen, von Workshops und Trainingsprogrammen mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit von Individuen, Gemeinschaften und Ökosystemen gegenüber dem Klimawandel zu stärken. 4.Die Entwicklung von wissenschaftlichen, künstlerischen, bildungsbezogenen und anderen strategischen Partnerschaften mit öffentlichen oder privaten Organisationen im Bereich des Klimawandels, um Instrumente, Methoden und Ansätze für die Stärkung der Widerstandfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen gemeinsam zu erforschen, zu entwickeln und zu verbessern. 5.Die Entwicklung, Verwirklichung und Förderung von Demonstrationsprojekten, z. B. von Gemeinschaftsgartenprojekten und Projekten der klimawandel-angepassten Biolandwirtschaft, um Instrumente, Methoden und Ansätze für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu testen und zu verbessern. 6. Die Einrichtung von Lern-, Mitgestaltungs- und Experimentierzentren, in denen das Bewusstsein für die Auswirkungen des Klimawandels gestärkt wird und verschiedene Interessenvertretungen im Bereich Klimawandel gefördert und in ihren Aktivitäten unterstützt werden. 7.Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die lokalen und globalen Auswirkungen und Risiken des Klimawandels, praktische Lösungen, Instrumente, Methoden und Ansätze im Umgang mit dem Klimawandel, u. a. durch Web-Sites, Soziale Medien und andere Veröffentlichungsformate.
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