1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) von Wissenschaft und Forschung und b) der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Vergabe von Stipendien für wissenschaftliche Arbeiten und zum Lebensunterhalt Studierender; b) die Durchführung von Förderprogrammen insbesondere an Universitäten zur Gewinnung und Verbesserung von wirtschaftlichen Erkenntnissen und c) dem Bau und den Betrieb einer (Aus-)Bildungseinrichtung, sofern die Gesellschaft über entsprechende Mittel verfügt. Die Gesellschaft wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke im In- und Ausland verwirklichen.
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