Förderung der Altenhilfe, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentliche Gesundheitspflege, Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Einrichtung eines Hausnotrufdienstes, die Tagespflege, die stationäre und teilstationäre Pflege, das Betreute Wohnen, den Betrieb von Begegnungs- und Beratungszentren sowie Nachbarschaftstreffs, den Menüservice. Darüber hinaus kann der Zweck der Gesellschaft durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung zur Förderung von gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken durch andere steuerbegünstigte Körperschaften verwirklicht werden, insbesondere für die steuerbegünstigten Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Duisburg e.V. und dessen unmittelbare und mittelbare Beteiligungen. Die Fördertätigkeit geschieht unter anderem durch die Beschaffung und Weitergabe von Spenden, Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter sowie die begünstigte Überlassung von Wirtschaftsgütern an steuerbegünstigte Körperschaften zu deren steuerbegünstigten Zwecken. Die Begünstigten können aus der Zuwendung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO keinen Rechtsanspruch auf weitere Förderung herleiten.
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