Betreiben von Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG (Einlagengeschäft) und § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG (Kreditgeschäft) sowie das Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (Finanzierungsleasing) und des Eigengeschäfts im Sinne von § 32 Abs. 1a Satz 1 KWG. Die Gesellschaft wird insbeson-dere in einzelnen oder allen der folgenden Geschäfte in Deutschland tätig sein: - Bereitstellung von Einkaufsfinanzierung für Händler der Marken der Hyundai Gruppe; - Bereitstellung von Absatzfinanzierung und/oder Vermittlung von Versicherungsprodukten an Zielkunden; - Quervertrieb von Finanzprodukten an die Zielkunden soweit gesetzlich zulässig; - Vertrieb sonstiger Produkte, soweit zwischen den Gesellschaftern vereinbart und gesetzlich zulässig und - jede sonstige Geschäftstätigkeit, welche vernünftigerweise als in Bezug auf das Vorstehende förderlich und zugehörig anzusehen ist. Weiterer Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen als Versicherungsvermittler in Deutschland gemäß § 59 Abs. 1 VVG. Die Gesellschaft kann mit Zustimmung der Gesellschafter ihr Geschäft international in die Länder in Europa ausweiten, in denen die Gesellschafter oder ihre jeweiligen Unternehmensgruppen präsent sind. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft das Erbringen sonstiger Dienstleistungen, soweit diese das Geschäft der Gesellschafter und der mit ihnen verbundenen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar fördern, die Erbringung von Beratungs- und Marktforschungsdienstleistungen auf dem Gebiet der Automobilfinanzierung und der Finanzierung von Fahrzeughändlern, sowie die Lizenzierung von gewerblichen Schutzrechten.
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