Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, b) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 KAGB, c) Bankguthaben und Geldmarktinstrumente gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, d) Gelddarlehen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB. Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 f. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, b) Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 KAGB, c) Bankguthaben und Geldmarktinstrumente gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB, d.
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