(1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 Absatz 1 SGB V, die insbesondere in den Fachgebieten der Psychologischen Psychotherapie und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an der psychotherapeutischen Versorgung der privat und gesetzlich krankenversicherten Patienten und der sonstigen Selbstzahler teilnehmen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit den ethischen Grundsätzen des psychotherapeutischen Berufs, den in Satz 2 genannten Grundsätzen und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen und weitere Betriebs- und Nebenbetriebsstätten gründen. Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter gewährleisten, 1. dass die Gesellschaft selbst und die für die Gesellschaft tätigen Psychotherapeuten und sonstigen Personen das Selbstbestimmungsrecht und die Würde ihrer Patienten respektieren und ihre Privatsphäre achten und die Bestimmungen zur Schweigepflicht und zum Datenschutz einhalten; 2. dass die für die Gesellschaft tätigen Psychotherapeuten ihren Beruf nach freiem Gewissen, den Geboten der Ethik und der Menschlichkeit und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlich, insbesondere berufsrechtlich, aufgestellten Grundsätze einer korrekten Berufsausübung und unter Beschränkung auf ihr Fachgebiet ausüben und insoweit keine Grundsätze anzuerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen zu beachten haben, die mit ihrer beruflichen Aufgabe oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können - die Gesellschaft wird die für sie tätigen Psychotherapeuten anhalten, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben, dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen und die ihnen nach berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen obliegenden Fortbildungspflichten zu erfüllen -; 3. dass jeder von der Gesellschaft zur medizinischen Leitung eines Medizinischen Versorgungszentrums bestellte Psychotherapeut seinen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausübt und in seiner originären Berufsausübung, insbesondere seiner Verantwortung bei Diagnostik und Therapie, von der Gesellschaft unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und jeder für die Gesellschaft tätige Psychotherapeut in seinen medizinischen Entscheidungen keine Weisungen von Nicht-Psychotherapeuten entgegenzunehmen und zu beachten hat; 4. dass medizinische Entscheidungen, insbesondere über Diagnostik und Therapie, ausschließlich die für die Gesellschaft tätigen Psychotherapeuten treffen, sofern die Psychotherapeuten nicht nach ihrem geltenden Berufsrecht und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen anderen für die Gesellschaft tätigen Angehörigen eines anderen Heilberufes solche Entscheidungen überlassen dürfen; 5. dass das Recht der Patienten geachtet wird, den Arzt bzw. Psychotherapeuten frei zu wählen oder zu wechseln; 6. dass der behandelnde Psychotherapeut zur Unterstützung der diagnostischen Maßnahmen oder zur Therapie auch andere als die für die Gesellschaft tätigen Berufsangehörigen hinzuziehen kann und der begründete Wunsch des Patienten nicht abgelehnt wird, einen weiteren Psychotherapeuten hinzuzuziehen oder einem anderen Psychotherapeuten überwiesen zu werden; 7. dass die Gesellschaft und die für die Gesellschaft tätigen Psychotherapeuten die jeweils für sie geltenden berufsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Pflicht zur Dokumentation, die Regeln zur sachlichen Information der Patienten über die berufliche Tätigkeit der Psychotherapeuten, die Regeln zur Erstellung einer Honorarforderung, die Regeln zur Wahrung der Unabhängigkeit der Psychotherapeuten bei der Zusammenarbe
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.